Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Neitzke Media & Art, Amelandstr. 7, 45665 Recklinghausen (nachfolgend „Agentur“), im Bereich Social-Media-Marketing, Website-Erstellung und Grafikdesign.
- Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (B2C) werden explizit abgelehnt.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.
- Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Lieferfristen führen.
§ 3 Besonderheiten der Leistungsbereiche
- Website-Erstellung & Grafikdesign: Die Agentur erstellt Websites und Designleistungen nach den Vorgaben des Kunden. Es handelt sich hierbei um werkvertragliche Leistungen, die einer Abnahme bedürfen.
- Social-Media-Marketing: Die Betreuung von Social-Media-Kanälen oder das Schalten von Werbeanzeigen erfolgt als Dienstvertrag (kein geschuldeter Erfolg). Sofern nicht anders vereinbart, schuldet die Agentur die ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung, nicht jedoch das Erreichen bestimmter Klickzahlen, Follower oder Umsätze.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Erbringung der Leistungen nach Kräften zu unterstützen. Er hat insbesondere alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten (z. B. zu Social-Media-Kanälen oder Hostern) rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
- Verzögert sich die Erbringung der Leistung, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend.
- Die Agentur ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, Projekt-Remobilisierung) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 2.000 € oder einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern (z. B. 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Zwischenstand, 30 % nach Fertigstellung).
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt sowie die Betreuung laufender Kanäle bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
§ 6 Abnahme (Gilt für Website-Erstellung und Grafikdesign)
- Nach Fertigstellung von Websites oder Grafikdesigns stellt die Agentur dem Kunden das Werk zur Abnahme bereit.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und die Abnahme schriftlich oder per E-Mail zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der 7-Tages-Frist keine Mängel rügt oder wenn er das Werk im geschäftlichen Alltag aktiv nutzt (z. B. Live-Schaltung der Website, Nutzung des Logos im Marketing).
- Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht dazu, die Abnahme vollständig zu verweigern.
§ 7 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
- Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
- Die rechtliche Prüfung (insbesondere Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und DSGVO-Konformität) der vom Kunden gewünschten Inhalte, Slogans, Logos oder Designs ist nicht Bestandteil des Auftrags. Der Kunde trägt das alleinige Risiko für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte.
- Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter (z. B. Bildrechte, Markenrechte) durch vom Kunden gelieferte Materialien oder freigegebene Designs entstehen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung (Gilt für Social-Media-Marketing/Retainer)
- Verträge über fortlaufende Dienstleistungen (z. B. monatliche Social-Media-Betreuung) werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten geschlossen.
- Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatszahlungen in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verweigert.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


